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Selbstbeteiligung in der privaten Krankenversicherung als Betriebsausgabe
--> Günstige gesetzliche Krankenversicherungen
Wenn Sie sich nicht in die private Krankenversicherung wechseln
können oder wollen, haben Sie dennoch die Möglichkeit, Beiträge zu sparen; auch als Pflichtversicherter
können Sie in eine andere Krankenkasse wechseln. Pflichtversichert ist, wer mit seinem Jahresbruttogehalt
unter der Krankenversicherungspflichtgrenze liegt. Als freiwillig Versicherter, also mit einem Bruttojahreseinkommen über
der Jahresarbeitsentgeltgrenze, können Sie jederzeit mit einer Kündigungsfrist von zwei Monaten (Beispiel:
Kündigung Mitte Juni - Beginn bei der neuen Kasse: 1. September) die Krankenversicherung wechseln bzw. sich
privat
versichern!
Ein Sonderkündigungsrecht haben alle Mitglieder, wenn die Krankenkasse ihren Beitragssatz erhöht oder
die Satzungsleistung ändert.
Jede geöffnete gesetzliche Krankenkasse muß Sie aufnehmen, es sei denn sie ist regional begrenzt. Bestehende
Krankheiten sind in der GKV kein Ablehnungsgrund!
Günstige gesetzliche Krankenkassen finden Sie über den Bundesverband der Betriebskrankenkassen.
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