Private Krankenversicherung Tipps

Tipps zur Krankenversicherung

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Versicherungsvergleiche und Informationen private und gesetzliche Krankenversicherung




--> Selbstbeteiligung in der privaten Krankenversicherung als Betriebsausgabe



--> Günstige gesetzliche Krankenversicherungen

Wenn Sie sich nicht in die private Krankenversicherung wechseln können oder wollen, haben Sie dennoch die Möglichkeit, Beiträge zu sparen; auch als Pflichtversicherter können Sie in eine andere Krankenkasse wechseln. Pflichtversichert ist, wer mit seinem Jahresbruttogehalt unter der Krankenversicherungspflichtgrenze liegt. Als freiwillig Versicherter, also mit einem Bruttojahreseinkommen über der Jahresarbeitsentgeltgrenze, können Sie jederzeit mit einer Kündigungsfrist von zwei Monaten (Beispiel: Kündigung Mitte Juni - Beginn bei der neuen Kasse: 1. September) die Krankenversicherung wechseln bzw. sich privat versichern!

Ein Sonderkündigungsrecht haben alle Mitglieder, wenn die Krankenkasse ihren Beitragssatz erhöht oder die Satzungsleistung ändert.

Jede geöffnete gesetzliche Krankenkasse muß Sie aufnehmen, es sei denn sie ist regional begrenzt. Bestehende Krankheiten sind in der GKV kein Ablehnungsgrund!

Günstige gesetzliche Krankenkassen finden Sie über den
Bundesverband der Betriebskrankenkassen.


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